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Witwenrente: Anspruch, Berechnung und Kürzungen erklärt

Die Hinterbliebenenrente sichert Ihnen ein Einkommen, sollten Sie Ihren Partner überleben. Doch bei der sogenannten Witwenrente gibt es vieles zu beachten. Stirbt der Ehepartner, ist das ein schwerer Schicksalsschlag. Damit nicht auch finanzielle Sorgen folgen, gibt es die Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich auch Witwenrente oder Witwerrente genannt. Doch wer kann die Hinterbliebenenrente beantragen? Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente genau? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen. Was ist die Witwenrente? Die Hinterbliebenenrente soll den Ehepartner eines Verstorbenen finanziell auffangen – gerade dann, wenn der gestorbene Partner mehr verdient hat. Da das wegen Unterbrechungen im Arbeitsleben für die Familie weiterhin öfter auf Frauen zutrifft, spricht man im Volksmund noch immer von der Witwenrente. Rentenfrage: Muss ich auf die Witwenrente Steuern zahlen? Die Idee der Hinterbliebenenrente: Der Partner, der noch lebt, erhält einen Teil der Rente des Verstorbenen. Wie viel Geld es genau gibt, hängt davon ab, ob es sich um eine Witwenrente nach "altem" oder "neuem" Recht handelt. Je nachdem, in welche der beiden Kategorien man fällt, sind die Zahlungen aus der Hinterbliebenenrente höher und die Bedingungen für ihren Bezug etwas anders. Witwenrente – das alte Recht: Der Ehepartner ist vor dem 1. Januar 2002 gestorben oder: die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen, der Ehepartner ist nach dem 31. Dezember 2001 gestorben und einer der Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Witwenrente – das neue Recht: Die Eheschließung fand nach dem 31. Dezember 2001 statt. Eine Alternative zur Witwenrente ist das sogenannte Rentensplitting . In dem Fall werden die Rentenanwartschaften Ihres verstorbenen Partners Ihnen zu einem bestimmten Teil zugerechnet – und erhöhen so Ihre Anwartschaften. Beachten Sie: Wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Witwenrente. Wie hoch ist die Witwenrente? Das kommt einerseits darauf an, ob Sie eine Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht beziehen – und darauf, ob es sich um eine sogenannte kleine oder eine große Witwenrente handelt. Bei der kleinen erhalten Hinterbliebene 25 Prozent der Rente ihres gestorbenen Partners, bei der großen Witwenrente nach altem Recht 60 Prozent, nach neuem 55 Prozent. Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbsgemindert sind und keine Kinder erziehen. Die Bezugsdauer der kleinen Witwenrente ist im neuen Recht auf 24 Monate begrenzt. Danach sollten Hinterbliebene in der Lage sein, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Allerdings gilt auch hier eine schrittweise Anpassung der Altersgrenze. Im Jahr 2026 liegt diese bei 46 Jahren und 6 Monaten und wird jedes Jahr um zwei Monate angehoben, bis die Altersgrenze von 47 Jahren ab 2029 erreicht ist. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick: So hoch ist die Witwenrente in den ersten drei Monaten Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach dem Todesfall , dem sogenannten Sterbevierteljahr, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen an den Partner in voller Höhe aus. Nach diesem Zeitraum können Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente erhalten. Steuererklärung: So sparen Sie mit dem Witwensplitting Hinterbliebene haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Partners einen Vorschuss auf die regulären Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen. Der Vorschuss wird auf die späteren Rentenzahlungen angerechnet. Dies erfolgt nicht bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern beim Renten-Service der Deutschen Post. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier . Wann habe ich Anspruch auf die Witwenrente? Grundsätzlich gilt: Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Verbliebene Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Jedoch muss das Paar nach neuem Recht dafür mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, nach altem Recht gilt eine solche Mindestzeit nicht. Bei einer kürzeren Ehedauer geht die Rentenversicherung von einer "Versorgungsehe" aus und nimmt an, dass die Ehe geschlossen wurde, um dem überlebenden Ehegatten den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu geben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Altersvorsorge: Wann Sie in Rente gehen können Meine Rente: Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Ausnahmen sind aber möglich: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, durch eine plötzliche Erkrankung oder gibt es ein gemeinsames minderjähriges Kind, so besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch. Neben der Ehedauer prüft die Rentenversicherung, ob der oder die Verstorbene vor dem Tod schon die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Ist dies der Fall und hat der oder die Hinterbliebene nicht wieder geheiratet, so besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Wie beantrage ich die Witwenrente? So schwer die Zeit sein mag, Hinterbliebene sollten unmittelbar nach dem Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Den Antrag sowie Erläuterungen und Formulare für die Bescheinigung des Einkommens finden Sie hier auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung . Um die Witwenrente zu beantragen, müssen Sie eine Sterbeurkunde sowie die Heiratsurkunde vorlegen. Wenden Sie sich bei Fragen an die DRV. Werden Einkommen auf die Witwenrente angerechnet? Ja, auf den Bezug der Hinterbliebenenrente werden die erzielten Einkünfte angerechnet. Doch Achtung, auch hier kommt es darauf an, ob Sie eine Witwenrente nach altem oder neuem Recht beziehen. Nach altem Recht werden unter anderem Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und eigene Renteneinkünfte angerechnet. Nach neuem Recht reduzieren zusätzlich mögliche Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien oder Grundstücken die Hinterbliebenenrente. Lesen Sie hier, wie viel Witwenrente Sie bei eigener Rente bekommen. In beiden Fällen gilt: Die Anrechnung erfolgt erst nach dem Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (siehe oben). Wie hoch ist der Abschlag auf die Witwenrente? Ebenso wie beim früheren Renteneintritt kann auch bei der Hinterbliebenenrente ein Abschlag fällig werden. Dieser hängt vom Sterbejahr und dem Alter des Verstorbenen ab. Seit 2024 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Das heißt: Ist der Partner mit 65 Jahren und 8 Monaten oder später gestorben, erhalten Sie die Rente abschlagsfrei. Ansonsten zieht Ihnen die Rentenversicherung pro Monat 0,3 Prozent ab, wenn die Witwenrente früher bezogen wird. Die maximale Höhe des Abschlags, um den die Rente gemindert wird, beträgt 10,8 Prozent. Meine Altersvorsorge: Das sollten Sie über die Rentenversicherung wissen So finden Sie es heraus: Wie viel Rente bekommen Sie? Erhalten Geschiedene auch Witwenrente? Grundsätzlich haben nur Paare, die verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Es gibt jedoch zwei Sonderregeln: Wenn eine Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, können Sie unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf die kleine oder große Witwenrente haben. Irrglaube: Darum können Sie eine Ehe nicht annullieren lassen Außerdem gibt es noch die sogenannte Erziehungsrente : Diese greift, wenn Sie zwar geschieden sind, Ihr Partner stirbt, Sie aber noch ein minderjähriges Kind erziehen. Dafür müssen Sie aber mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert sein und dürfen nicht wieder verheiratet sein. Informieren Sie sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung, ob diese Möglichkeit für Sie infrage kommt. Gut zu wissen: Wenn Sie wieder heiraten, endet Ihr Anspruch auf die Witwenrente . Sie können jedoch die sogenannte Rentenabfindung erhalten. Im Falle der großen Witwenrente beträgt diese Zahlung das 24-fache der monatlichen Zahlung aus der Hinterbliebenenrente.

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