Nur wenige nutzen diese Möglichkeit: Mit Nachzahlungen für Ausbildungszeiten können Sie Ihren Rentenanspruch und die Chance auf Frührente verbessern. Viele Menschen beschäftigen sich erst spät mit ihrer Rente . Dabei gibt es schon lange vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter eine Frist, die Sie nicht verstreichen lassen sollten. Nur bis zu Ihrem 45. Geburtstag haben Sie die Möglichkeit, für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillig Rentenbeiträge nachzuzahlen. Diese erhöhen nicht nur Ihre spätere Rente, sondern können auch entscheidend dafür sein, ob Sie bestimmte Mindestversicherungszeiten erreichen . Um welche Ausbildungszeiten geht es? Viele Bürger haben Lücken im Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung , wenn dort für manche Monate oder Jahre weder Pflichtbeiträge noch anrechenbare Zeiten gespeichert sind. Das betrifft Sie, wenn Sie eine Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen absolviert haben, die von der Rentenversicherung nicht automatisch als Anrechnungszeit anerkannt werden. Das gilt typischerweise für: Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr Schul- oder Studienzeiten nach Ablegung der Abschlussprüfung Ausbildungszeiten oberhalb der gesetzlichen Höchstdauer von acht Jahren Übergangszeiten ohne Job und ohne Meldung bei der Arbeitsagentur Rentenbeiträge nachzahlen – so geht's Wer prüfen möchte, ob für diese Zeiten eine Nachzahlung möglich ist, sollte zunächst eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen. Diese dient dazu, Ihren Versicherungsverlauf zu vervollständigen. Auf die Möglichkeit einer Kontenklärung weist Sie die Rentenversicherung von sich aus hin, sobald Sie 42 Jahre alt sind. Sie können sich aber auch schon vorher selbst darum kümmern: Nutzen Sie dafür das Formular "V0100 – Antrag auf Kontenklärung" , das Sie direkt online bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen können. Für die Nachzahlung selbst ist das Formular "V0080 – Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten" erforderlich. Sie können dabei innerhalb eines Mindest- und Höchstbeitrags frei wählen, wie viel genau Sie nachzahlen möchten. Bis 30. Juni 2026 liegt der Mindestbetrag pro Monat bei 112,16 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro. So viel mehr Rente bringt die Nachzahlung Dabei gilt: Wie viele Rentenpunkte Ihnen die Nachzahlung bringt, ist abhängig vom Durchschnittsentgelt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr der Zahlung. 2026 liegt das Durchschnittsentgelt vorläufig bei 51.944 Euro. Wer exakt so viel Jahresbruttogehalt bezieht, würde genau einen Rentenpunkt erhalten . Das entspräche einer freiwilligen Nachzahlung von 805,13 Euro im Monat. Ein Rentenpunkt ist derzeit 40,79 Euro wert, ab 1. Juli 2026 steigt er auf 42,52 Euro . Um so viel würde also Ihre monatliche Rente steigen, wenn Sie für ein Jahr 805,13 Euro monatlich nachzahlen. Insgesamt kostet Sie ein Rentenpunkt aktuell also 9.661,58 Euro. Nachzahlung hilft bei Wartezeiten für Frührente Die Nachzahlung erhöht nicht nur die spätere Rente, sondern kann auch darüber entscheiden, ob Sie bestimmte Rentenarten überhaupt in Anspruch nehmen können. Wer beispielsweise vorzeitig in den Ruhestand treten will, benötigt entweder mindestens 35 Versicherungsjahre (Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag) oder mindestens 45 Versicherungsjahre (abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte). Durch den Ausgleich fehlender Ausbildungszeiten können Sie diese Schwellen womöglich erst erreichen. Mehr zur vorzeitigen Rente lesen Sie hier. Die Möglichkeit, für Ausbildungszeiten Rentenbeiträge nachzahlen zu können, scheint wenig bekannt zu sein. In jedem Fall wird sie nur in geringem Umfang genutzt: Nach jüngsten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zahlten im Jahr 2024 nur 3.221 Versicherte Beiträge für Ausbildungszeiten nach. Zum Vergleich: Die Möglichkeit, Rentenabschläge durch freiwillige Beiträge auszugleichen, nahmen rund 48.000 Menschen in Anspruch.