Vor drei Jahren hat der Eigentümerverband Haus und Grund besonders laut gegen das sogenannte Heizungsgesetz protestiert. Jetzt wird das Gesetz abgeschafft. Der Verband ist trotzdem nicht zufrieden. Als die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Februar 2023 bekannt wurde, war es der Eigentümerverband Haus und Grund, der besonders mit seiner Kritik hervorstach. Manch einer sagt heute, dass der Verband und sein Präsident Kai Warnecke diejenigen waren, die dem Gesetz seinen Namen gaben: Heizungsgesetz. Jetzt, drei Jahre später, will die schwarz-rote Koalition mit dem alten GEG aufräumen. Dazu hat sie ein neues Gesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht . Dieses neue Gesetz erlaubt es Eigentümern wieder, auch fossile Heizungen, die mit Öl und Gas betrieben werden, einzubauen. Wer das in einer vermieteten Immobilie tut, muss sich allerdings an den Betriebskosten für diese Heizung beteiligen. Über das neue Gesetz hat t-online nun mit Kai Warnecke im Interview gesprochen. Er erklärt, warum das GModG nicht viel besser als das GEG ist, wie der Staat mehr Bewegung in der Wärmewende bewirken kann – und warum der Normenkontrollrat mit seiner Kritik am neuen Gesetz recht hat. t-online: Herr Warnecke, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde jetzt im Kabinett beschlossen. Vor drei Jahren haben Sie die Ampelregierung für das "Heizungsgesetz" scharf kritisiert. Sind Sie jetzt glücklicher? Kai Warnecke: Nein. Damals wie heute kritisieren wir vor allem technologische Vorgaben, die für Millionen Eigentümer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind, ohne dass sie einen echten Vorteil für die Klimaneutralität 2045 bringen. Damals war das die 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien, heute ist das der Mieterschutz, der Eigentümer für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung bestraft. Dabei weiß doch jeder: Wer heute noch eine neue Gasheizung einbaut, macht das nur, weil er keine andere Wahl hat. Sie glauben also, dass die meisten Eigentümer sich ohnehin für die klimafreundliche Heizung entscheiden würden? Genau. Wer heute eine Gasheizung einbaut, muss damit rechnen, sie in wenigen Jahren wieder ersetzen zu müssen. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Eine neue Gasheizung kostet schnell 15.000 bis 20.000 Euro. Eine Wärmepumpe liegt bei 30.000 bis 40.000 Euro, je nach Zustand des Hauses. Kein Eigentümer will freiwillig diese Summen ausgeben – und das dann noch doppelt, weil sie beim ersten Mal die fossile Heizung gewählt haben? Nein, so blöd sind die Menschen nicht. Es bedarf keines Zwangs. Sie haben aber eben gesagt, manche Eigentümer würden trotzdem eine neue Gasheizung einbauen. Weil sie keine Wahl hätten. Richtig, das ist bei den Gasetagenheizungen der Fall. Für die gibt es heute keine wirkliche Alternative. Das ist nicht ganz richtig. Es gibt schon erste Etagenwärmepumpen, da wird es bestimmt bald mehr geben. Wenn morgen meine Heizung kaputtgeht, hilft mir das nicht, wenn irgendwann eine Lösung geschaffen wird. Es mag schon einzelne Projekte geben, aber das bringt mir nichts, wenn ich heute im Kalten sitze. Das zweite Problem, das wirklich unterschätzt wird, sind die Wohnungseigentumsgemeinschaften. Das sind acht Millionen von ungefähr 44 Millionen Wohnhaushalten. In diesen WEGs muss man sich gemeinsam darauf verständigen, was man machen möchte. Auch bei einer Etagenwärmepumpe muss die Außeneinheit an der Außenwand angebracht werden . Das geht nur mit Zustimmung der anderen Eigentümer, so ist die Rechtslage. Und wenn die WEG das nicht erlaubt, dann ist es vorbei damit. Dann haben Sie keine Alternative – und wenn die Wohnung auch noch vermietet wird, dann werden Sie dafür bestraft. Welche Folgen hat das? Viele Eigentümer werden ihre Wohnung dann verkaufen wollen, weil sich das Vermieten nicht lohnt. Es verschwinden also noch mehr Mietwohnungen. Und dann wird eine Wohnung mit Gasetagenheizung schnell an Wert verlieren, weil ja alle um die Probleme mit dem Heizungstausch wissen. Ab einem bestimmten Preis gibt es dann Käufer, die gehen das Risiko mit der vermeintlich billigeren Gastherme ein. Aber ist das gerecht? Viele kritisieren jetzt, dass es im Gesetz kein konkretes Ausstiegsdatum aus den fossilen Brennstoffen für 2045 gibt. Teilen Sie diese Kritik? Nein, das sehe ich nicht so. Klimaneutralität 2045 bedeutet, dass fossile Brennstoffe nicht mehr genutzt werden können. Das ist das Ziel. Ob jemand dann noch eine Gasheizung im Keller hat, spielt keine Rolle, wenn er sie nicht mehr betreiben kann. Entscheidend ist der Brennstoff, nicht die Gerätetechnik. Wenn jemand 2045 mit 100 Prozent Biodiesel heizt, ist das klimaneutral. Ein generelles Verbot bestimmter Heizungen halte ich daher nicht für zwingend notwendig. Wenn aber 2040 noch viele Menschen eine Gas- oder Ölheizung im Keller haben und absehbar nicht genügend grüne Brennstoffe verfügbar sein werden, wird der Staat doch nicht sagen: In fünf Jahren kommt da nichts mehr. Die Klimaziele sind politisch festgelegt. Es ist also eine Staatsaufgabe, diese Ziele zu erreichen. Die Energieversorgung ist nicht das Problem des einzelnen Eigentümers, sondern der Staat muss dafür sorgen, dass er bis 2045 genügend grüne Energie bereitstellen kann. Die Aufgabe müssen die Stadtwerke übernehmen. Die sind auch nicht gerade begeistert darüber, dass sie jetzt neben Strom und Fernwärme auch noch grüne Gase für ihre Gasnetze einkaufen müssen. Ja, und genau deshalb wird das auch alles nicht aufgehen. Man kann kein Gasnetz betreiben, wenn nur noch drei Familien dranhängen . Deshalb braucht es die kommunale Wärmeplanung – und die wird gerade erst gemacht. Das ist eigentlich viel zu spät. Das liegt auch daran, dass die Kommunen in Deutschland zu langsam arbeiten und dann auch noch alles perfekt gemacht werden muss. In anderen Ländern zieht man eine Stromleitung über die Straße, hier muss dafür die Straße aufgebuddelt werden. Das wird für alle teuer und dauert auch noch eine Ewigkeit. Der Normenkontrollrat hat jetzt auch kritisiert, dass das neue Gesetz ein Bürokratiemonster ist. Wie sehen Sie das? Der Normenkontrollrat trifft es auf den Punkt: Er kritisiert nicht den Kern des Gesetzes, das GEG beziehungsweise GModG, sondern vorrangig die Vorschriften zum angeblichen Mieterschutz. Deren Umsetzung wird vor allem eines: teuer. Das, was der Mieter spart, kommt durch Bürokratie doppelt obendrauf. Das Gesetz ist von Beamten, die sich vom Leben der Bürger völlig entfernt haben. Sie haben in der Vergangenheit besonders auch die Preise für Wärmepumpen in Deutschland kritisiert. In der Tat haben wir vergleichsweise teure Anlagen. Woran liegt das? Es gibt mehrere Gründe. Erstens fehlt in Deutschland die Markttransparenz. Verbraucher können nicht vergleichen, welche Wärmepumpe welches Herstellers zu welchem Preis erhältlich ist. Viele deutsche Hersteller bieten ihre günstigeren Modelle hier gar nicht an, sondern verkaufen sie in Nachbarländern wie Polen oder den Niederlanden. Der Staat sollte das nicht dulden, sondern eine Möglichkeit schaffen, damit Verbraucher Preise vergleichen können. Was noch? Zweitens verteuern DIN-Normen und andere Vorschriften die Installation erheblich. In Deutschland muss eine Wärmepumpe beispielsweise auf einem teuren Fundament stehen, während sie in anderen Ländern einfach an die Hauswand montiert wird. Drittens kommen hohe Arbeitskosten und die Mehrwertsteuer hinzu. Warum erhebt der Staat 19 Prozent Mehrwertsteuer auf ein Gerät, das zentral für die Energiewende ist? Das ist mir unverständlich. 2030 soll es laut dem neuen Gesetz eine Neubewertung geben. Glauben Sie, dass wir jetzt alle vier Jahre erneut über die Wärmewende diskutieren müssen? Ja. Aber das muss nicht schlimm sein. Wenn wir nicht jedes Mal eine totale Kursänderung reinschreiben, dann ist eine Neubewertung etwas Gutes. Maßgeblich wird sein, wie schnell die Kommunen vorankommen und wie der Bund den Weg ebnen kann. Und vor allem: Es muss ausreichend Strom zu vernünftigen Preisen verfügbar sein. Wenn Strom günstig und zuverlässig ist, werden die Menschen von selbst auf Wärmepumpen umsteigen. Das ist die größte Herausforderung. Herr Warnecke, vielen Dank für das Gespräch.