Nur eine Woche nachdem das neue Gebäudemodernisierungsgesetz durch das Kabinett ging, werden rechtliche Zweifel laut. Das könnte auch in Brüssel Ärger geben. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat es zwar durch das Kabinett geschafft , ob es durch Bundestag oder Bundesrat kommt, ist zweifelhaft. In den vergangenen Tagen mehrten sich die Stimmen derjenigen, die an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zweifeln. Hintergrund sind zum einen die verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele sowie das Klimaschutzurteil von 2021, das Bundesregierungen zum Schutz künftiger Generationen auffordert. Aber es gibt auch noch einen anderen Aspekt, der auf rechtlich wackeligem Boden steht. Im GModG wird auch die europäische Gebäuderichtlinie EPBD umgesetzt. Diese EU-Vorgabe muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin müssen die Mitgliedsländer einen Pfad skizzieren, wie sie bis 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand erreichen können. Ansonsten droht ein Vertragsverletzungsverfahren, das dem deutschen Staat teuer zu stehen kommen könnte. Gebäudemodernisierungsgesetz schwächt Neubauregeln ab In dem Gesetzesentwurf für das GModG heißt es nun, die EPBD werde "1:1 umgesetzt". Doch aus Sicht mehrerer Verbände passiert eben dies nicht. Im Gespräch mit t-online sagten mehrere Experten, die sich mit der Verordnung gut auskennen, dass die Bundesregierung an bestimmten Stellen gezielt die europäischen Vorgaben abgeschwächt hat. Ein Beispiel: Die EU-Richtlinie gibt vor, dass neue Gebäude ab 2030 sogenannte Nullemissionengebäude sein müssen. Am Standort dürfen sie also keine Treibhausgasemissionen ausstoßen. Doch laut GModG dürfen nun auch neue Öl- oder Gasheizungen im Neubau eingebaut werden. Damit sich das mit den EU-Vorgaben deckt, müssten diese Heizungen theoretisch ab 2030 zu 100 Prozent mit biogenen Brennstoffen betrieben werden – im GModG ist das aber nicht vorgegeben. Ab 2030 müssen neue Gas- oder Ölheizungen nur zu 15 Prozent mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Für Gebäude, die noch vor 2030 errichtet werden, hat die Bundesregierung im GModG die Vorgaben zusätzlich abgeschwächt. Das heißt: Alle Neubauten, die zwischen 2026 und 2030 genehmigt werden, dürfen weniger effizient sein als heute Standard ist. Sie dürfen auch mehr Emissionen ausstoßen als bisher. Entscheidend ist hier die Genehmigung und nicht die Fertigstellung; gut möglich also, dass auch nach 2030 solche neuen, ineffizienteren Gebäude gebaut werden. Das halten mehrere Verbände, die mit t-online gesprochen haben, für inkompatibel mit EU-Recht. Die EPBD schreibt auch vor, dass ab 2040 keine neuen fossilen Heizsysteme eingebaut werden sollen, um bis 2050 klimaneutral zu sein. Auch das steht im Widerspruch zum GModG, das ab 2040 weiterhin einen Anteil von 40 Prozent fossile Brennstoffe in Heizungen zulässt. Allerdings sagen Verbände, dass die EU-Richtlinie diesbezüglich eher weich formuliert ist, sodass die Bundesregierung keine Probleme bekommen dürfte. Trotzdem muss man die Frage stellen, wie die EU bis 2050 klimaneutral werden will, wenn auch nach 2040 noch fossile Heizungen eingebaut werden. Fehlende Gebäudedatenbank, fehlender Renovierungsplan Auch bei den Formalien bleibt das neue Gesetz hinter den Forderungen aus Brüssel zurück. Um den Fortschritt bei den Sanierungen im Bestand zu dokumentieren, sollen die EU-Mitgliedsländer etwa eine Gebäudedatenbank einrichten, die Informationen zum Zustand und Energiebedarf der Gebäude liefern soll. Dies würde allen Beteiligten – Länder, Unternehmen, Eigentümer und Bund – Orientierung darüber geben, wo Deutschland steht und in welchen Gebieten am dringendsten saniert werden müsse. Bisher gibt es dazu nur Stichproben, zum Beispiel von Immobilienportalen, die ihre Inserate auswerten können . Auch von dieser Datenbank ist im GModG keine Rede. Gut möglich, dass das später nachgereicht wird; gesprochen wird davon aber nicht. Ebenfalls versäumt hat es die Bundesregierung bisher einen Nationalen Renovierungsplan einzureichen. Auch das ist eigentlich Bestandteil der EU-Gebäuderichtlinie, die Frist für den Renovierungsplan lief schon im Dezember 2025 aus. Das ging auch nicht unbemerkt von der Bühne: Im März hat Brüssel ein Aufforderungsschreiben nach Berlin geschickt und die Regierung ermahnt, sich doch bitte an EU-Recht zu halten. Nachgereicht hat sie den Plan aber trotzdem noch nicht. Auf all diese Probleme haben mehrere Verbände auch in Stellungnahmen zum Referentenentwurf vor dem Kabinettsbeschluss hingewiesen. Zum Beispiel die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die "deutlichen Anpassungsbedarf" sieht. Die EPBD werde "nur teilweise umgesetzt", sodass neue Rechtsunsicherheiten und dadurch Planungsunsicherheit entstehen könnten. Oder der Immobilienwirtschaftsverband ZIA, der "zumindest an einigen Stellen" gewissen "Korrekturbedarf" sieht, wie es in der Stellungnahme heißt. Rechtsweg dauert Jahre Die Grünen wollen ebenfalls auf diese Probleme aufmerksam machen und bringen demnächst einen Antrag in den Bundestag. Der Antrag, der t-online vorliegt, fordert eine Sanierungsoffensive für Deutschland und eine Überarbeitung der "mangelhaften Umsetzung der EPBD". Insbesondere fordert die Partei die Vorlage des Nationalen Renovierungsplans und die Einrichtung der Gebäudedatenbank. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der Fraktion, sagt zu t-online: "Die Bundesregierung verweigert eine konsequente Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie – und verhindert damit niedrigere Energiekosten, besseren Klimaschutz und mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher." Der Entwurf werde das Wohnen teurer machen, vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen. Ob die EU tatsächlich gegen das GModG vorgehen würde, steht nicht fest. Zunächst muss das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gehen. Und dann wird entscheidend sein, was am Ende schneller geht: Der Rechtsweg vor das Verfassungsgericht oder vor dem Europäischen Gerichtshof. Beides dürfte mehrere Jahre dauern.