Hotelübernachtungen werden vielerorts teurer. Mehr als ein Viertel der 200 größten Städte verlangt inzwischen eine Bettensteuer. Wie viel Geld extra das ausmacht. Wer in Deutschland im Hotel übernachtet, muss inzwischen oft zusätzlich zur Rechnung eine kommunale Bettensteuer zahlen. Nach einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler (BdSt), die t-online exklusiv vorliegt, erheben inzwischen 59 der 200 größten Städte eine solche Abgabe. Im vergangenen Jahr waren es noch 42. Zu den Städten, die die Bettensteuer neu eingeführt haben, gehören unter anderem die Landeshauptstädte Kiel, Mainz, Saarbrücken und Stuttgart . Damit setzt sich ein Trend fort, den der Steuerzahlerbund kritisch sieht. Von 30 bis 2.000 Euro: Diese Stadt verlangt die höchsten Terrassengebühren Grundsteuer, Hundesteuer, Parkgebühr: Hier zahlen Bürger am meisten Was ist die Bettensteuer? Die Bettensteuer – je nach Stadt auch Übernachtungssteuer, Beherbergungssteuer oder Kultur- und Tourismustaxe genannt – wird zusätzlich zum Übernachtungspreis fällig. Anders als die Kurtaxe ist sie nicht zweckgebunden. Das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt der Kommune und kann beispielsweise auch für andere Zwecke verwendet werden. Wie hoch die Abgabe ausfällt, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Manche Kommunen verlangen einen festen Betrag pro Übernachtung, andere einen prozentualen Aufschlag auf den Zimmerpreis. Hier ist die Bettensteuer besonders hoch Den höchsten prozentualen Satz verlangen derzeit Flensburg , Dortmund , Berlin und Potsdam mit jeweils 7,5 Prozent. Bonn und Schwerin erheben sieben Prozent, Dresden sechs Prozent. Andere Städte setzen auf Pauschalen. In Karlsruhe werden vier Euro pro Person und Nacht fällig, in Heidelberg und Offenburg jeweils 3,50 Euro. Düsseldorf , Stuttgart und Greifswald verlangen drei Euro pro Übernachtung. Tabus: Diese Dinge dürfen Sie auf Ihrem Hotelzimmer nicht tun Hamburg , Hannover , Mainz und Gera wiederum haben gestaffelte Modelle eingeführt. Dort richtet sich die Höhe der Abgabe nach dem Zimmerpreis. So berechnet Hamburg beispielsweise bei einem Nettoentgelt zwischen 50 Euro und 100 Euro je Gast 2,40 Euro pro Übernachtung als "Kultur- und Tourismustaxe". In Hannover liegt man in der gleichen Übernachtungspreisklasse bei einer "Beherbergungssteuer" von vier Euro. Auch Geschäftsreisende müssen häufig zahlen Lange waren beruflich veranlasste Übernachtungen in vielen Städten von der Bettensteuer ausgenommen. Das hat sich in den vergangenen Jahren geändert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2022 die Besteuerung von Geschäftsreisen grundsätzlich für zulässig erklärt hatte, strichen zahlreiche Kommunen diese Ausnahmen. Weiterhin befreit sind in der Regel Minderjährige, Klassenfahrten oder medizinisch bedingte Aufenthalte. Bayern bleibt eine Ausnahme Eine Besonderheit gilt weiterhin im Freistaat Bayern. Dort dürfen Städte und Gemeinden bislang keine Bettensteuer erheben. Das bayerische Kommunalabgabengesetz verbietet eine solche Abgabe ausdrücklich. Allerdings ist das Thema juristisch noch nicht abgeschlossen. Die Stadt München möchte das Verbot kippen und strebt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Bund der Steuerzahler kritisiert die Entwicklung Der Bund der Steuerzahler sieht die zunehmende Verbreitung der Bettensteuer kritisch. Der Verband spricht von einer Bagatellsteuer, die vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursache. Hotels müssten die Abgabe berechnen, von den Gästen einziehen und an die Kommune abführen. "Nicht wenige Hoteliers halten ihre Mitwirkungspflicht zur Steuererhebung für unzumutbar", so der BdSt. Zudem kritisiert der Verband, dass viele Städte die Steuer auf den Bruttoübernachtungspreis erheben – also einschließlich der Mehrwertsteuer . Dadurch entstehe faktisch eine "Steuer auf die Steuer". Nach Ansicht des Verbands verteuern die Abgaben außerdem Hotelübernachtungen und könnten dazu führen, dass Reisende auf Unterkünfte in Nachbarstädten ohne Bettensteuer ausweichen.