Bis zu vier Jahre ohne festen Vertrag: Die Koalition plant neue Regeln für Befristungen. Eine Regierungsantwort offenbart jedoch Wissenslücken. Die Bundesregierung will die Regeln für befristete Arbeitsverträge deutlich lockern. Arbeitnehmer sollen künftig bis zu vier Jahre ohne Angabe eines sachlichen Grundes befristet beschäftigt werden können . Doch wie viele zusätzliche Arbeitsplätze dadurch entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht beziffern. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die "Table Media" berichtet. Derzeit dürfen Arbeitsverträge ohne Sachgrund grundsätzlich höchstens zwei Jahre befristet werden. Hat man eine kürzere Befristung, lässt sich der Vertrag bis zu dreimal verlängern , solange die zwei Jahre dabei nicht überschritten werden. Zudem ist eine sachgrundlose Befristung in der Regel nicht möglich, wenn ein Arbeitnehmer schon zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Befristete Anstellungen: Mehr als jeder Zweite gegen geplante Job-Befristungen Mikrozensus: Junge Menschen finden oft nur befristete Jobs Nach einem Beschluss der Spitzen von CDU , CSU und SPD vom 1. Juli soll sich das ändern. Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, soll eine sachgrundlose Befristung von bis zu 48 Monaten möglich werden. Innerhalb dieses Zeitraums soll der Vertrag bis zu sechsmal verlängert werden können. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber soll ermöglicht werden. Regierung kann zusätzliche Jobs "nicht valide abschätzen" Die Koalition begründet die Lockerung mit wirtschaftspolitischen Zielen. Die Änderungen sollen nach Angaben der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation dynamisieren und den Arbeitsmarkt beleben. Wie groß der erhoffte Effekt auf den Arbeitsmarkt tatsächlich sein könnte, ist jedoch unklar. Auf die Frage der Grünen, mit wie vielen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen und welchem Beitrag zum Wirtschaftswachstum die Bundesregierung durch die Ausweitung rechnet, nennt sie keine Zahl. Der Effekt hänge von verschiedenen Faktoren ab. Die Zahl zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse lasse sich deshalb "nicht valide abschätzen", heißt es in der Antwort. Die geplante Änderung könnte dabei einen beträchtlichen Teil des Arbeitsmarkts betreffen. Zum Stichtag 30. Juni 2025 gab es in Deutschland nach hochgerechneten Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 1,26 Millionen sachgrundlos befristete Beschäftigte. Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung lag bei drei Prozent. Fast jede fünfte Neueinstellung sachgrundlos befristet Bei Neueinstellungen ist die Bedeutung noch wesentlich größer. Im gesamten Jahr 2025 wurden nach Angaben der Bundesregierung rund 790.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sachgrundlos befristet neu eingestellt. Das entsprach 18,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen – also fast jeder fünften. Die Angaben beruhen auf der IAB-Stellenerhebung und sind hochgerechnete Stichprobenergebnisse. Besonders häufig kommen sachgrundlose Befristungen demnach bei unternehmensnahen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Einzelhandel , im Gastgewerbe sowie in Verkehr und Lagerei vor. Daten darüber, welche Berufsgruppen besonders betroffen sind, liegen der Bundesregierung dagegen nicht vor. Auch zur sozialen Zusammensetzung der Betroffenen kann die Regierung keine Angaben machen. Erkenntnisse etwa über Alter, Geschlecht, Bildungsstand oder Einkommen der sachgrundlos befristet Beschäftigten lägen ihr nicht vor. Ebenso wenig weiß die Bundesregierung nach eigener Aussage, wie lange eine sachgrundlose Befristung im Durchschnitt dauert. Befristungen können Familienplanung beeinflussen In ihrer Antwort benennt die Bundesregierung zugleich mögliche Nachteile befristeter Beschäftigung. Empirische Untersuchungen deuteten darauf hin, dass Befristungen negative gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben können. Das gelte insbesondere für die erste Phase des Berufslebens. Andererseits könnten befristete Stellen den Einstieg in die Erwerbstätigkeit ermöglichen und später in eine unbefristete Beschäftigung münden. Auch Auswirkungen auf die Familienplanung erkennt die Bundesregierung an. Die mit befristeter Beschäftigung verbundene Unsicherheit könne die Familienplanung beeinflussen. Empirische Erkenntnisse wiesen insbesondere darauf hin, dass Betroffene die Geburt eines ersten Kindes verschieben. Ob befristet Beschäftigte außerdem schlechtere Chancen auf bezahlbare Mietwohnungen oder Immobilienkredite haben, kann die Bundesregierung dagegen nicht beantworten. Dazu lägen ihr keine Erkenntnisse vor. Ein ähnlicher Zielkonflikt zeigt sich bei der Suche nach Fachkräften. Einerseits könnten befristete Verträge Unternehmen die Personalgewinnung erleichtern, weil sie Beschäftigte zunächst in der Praxis kennenlernen und vorübergehenden Personalbedarf flexibel abdecken könnten. Andererseits könnten Befristungen mit kürzeren Beschäftigungsdauern, häufigeren Arbeitsplatzwechseln und teilweise geringeren Investitionen in Weiterbildung einhergehen. Dadurch könne die langfristige Bindung von Fachkräften schwieriger werden, schreibt die Bundesregierung. Koalition sieht Befristung auch als Sprungbrett Die Zahlen zeigen allerdings auch, dass befristete Beschäftigung keineswegs zwangsläufig in immer neuen Zeitverträgen endet. Im ersten Halbjahr 2025 wurden nach Angaben der Bundesregierung insgesamt rund 330.000 befristete Beschäftigungsverhältnisse innerbetrieblich in unbefristete Beschäftigung übernommen. Bei 213.000 dieser Übernahmen handelte es sich um zuvor sachgrundlos befristete Beschäftigte. Damit entfielen 65,2 Prozent aller Übernahmen aus befristeter Beschäftigung auf sachgrundlose Befristungen. Belastbare Hinweise darauf, dass unbefristete Stellen bislang in nennenswertem Umfang durch befristete Arbeitsplätze verdrängt werden, sieht die Bundesregierung nicht. Analysen des IAB deuteten vielmehr darauf hin, dass sachgrundlose Befristungen häufig als verlängerte Probezeit und als Sprungbrett in eine unbefristete Beschäftigung dienten. Allerdings macht die Bundesregierung auch hier eine entscheidende Einschränkung: Wie sich die geplante Ausweitung auf bis zu vier Jahre auf diese Entwicklung auswirken wird, ist offen.