Die Rentenkommission hatte angeregt, die Hinterbliebenenversorgung zu überarbeiten. Doch neue Berechnungen zeigen: Die Alternative wäre für viele ein Verlustgeschäft. Ein verpflichtendes Rentensplitting, das die Witwenrente ersetzen würde, würde die meisten verheirateten Paare in Deutschland finanziell schlechterstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Ifo-Instituts. "Auch wenn ein Partner in der Ehe von einem Rentensplitting profitiert, würde das Ehepaar als Ganzes in fast allen Fällen verlieren", sagt Marcel Thum, Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden . Gewinnen würde vor allem die gesetzliche Rentenversicherung , deren Ausgaben deutlich sinken würden. Die Rentenkommission hatte angeregt, die Hinterbliebenenversorgung zu überarbeiten , selbst aber keine konkrete Empfehlung ausgesprochen. Das Rentensplitting wäre eine mögliche Alternative. Auch die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hatte in der Vergangenheit dafür plädiert, die Witwenrente abzuschaffen . Wichtig zu wissen: Eine solche Änderung im Rentenrecht würde grundsätzlich keine Bestandsrenten betreffen, sondern dürfte erst für künftige Ehen greifen. Wer also bereits verheiratet oder verpartnert ist oder schon eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, würde diesen Anspruch behalten. Anspruch, Höhe, Dauer: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Art der Rente entscheidet: Wie lange wird die Witwenrente nach dem Tod bezahlt? Witwenrente und Rentensplitting: Das ist der Unterschied Doch worin unterscheiden sich die beiden Modelle überhaupt? Und warum gibt es diese Regelungen? Die zweite Frage lässt sich schnell beantworten: um für den Todesfall den überlebenden Partner finanziell abzusichern. Denn in vielen Ehen sammelt ein Partner deutlich mehr Rentenpunkte als der andere – etwa, weil er Vollzeit arbeitet, während der andere wegen der Kindererziehung im Job zurücksteckt. Bei der Witwen- oder Witwerrente erhält der hinterbliebene Partner einen Teil der Rente des Verstorbenen . Bei der großen Witwenrente nach neuem Recht sind das beispielsweise 55 Prozent lebenslang. Lesen Sie hier, wer heute noch eine Witwenrente nach altem Recht von 60 Prozent bekommen kann. Weil Frauen im Schnitt jünger sind als ihre Männer und länger leben, ist meist die Frau die Empfängerin. Der Haken: Ein eigenes Einkommen der Witwe, auch die eigene Altersrente, wird oberhalb eines Freibetrags von aktuell rund 1.123 Euro zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet – und kürzt sie entsprechend. Lesen Sie hier, welche Einkommen die Deutsche Rentenversicherung auf Ihre Witwenrente anrechnet. Keine Anrechnung beim Rentensplitting Beim Rentensplitting hingegen werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner zusammengelegt und jeweils zur Hälfte auf die individuellen Rentenkonten übertragen. Ansprüche aus der Zeit vor der Ehe bleiben unangetastet. Jeder Partner hat im Alter dann eine eigene, unabhängige Rente. Stirbt einer, ändert sich an der Rente des anderen nichts. Eine separate Witwenrente entfällt. Der Vorteil für den Partner, der während der Ehe wenig verdient hat: Er baut schon während der Ehe eigene Ansprüche auf, statt später auf die Anrechnungsregeln der Witwenrente angewiesen zu sein. Bisher ist dieses Splitting freiwillig und auf gemeinsamen Antrag möglich – genutzt wird es aber nur selten. Für die Frau: zwei gegenläufige Effekte Die Forschenden des Ifo-Instituts haben sich nun angeschaut, was eine Pflicht zum Rentensplitting und das Ende der Witwenrente finanziell bedeuten würde. Die Studie bildet dafür typische Ehepaare über den gesamten Lebensverlauf ab – von der Heirat über den gemeinsamen Ruhestand bis zum Tod des meist älteren Mannes und der anschließenden Witwenphase der Frau. Für jede Konstellation berechneten die Autoren den Barwert aller künftigen Rentenzahlungen, also die auf den Renteneintritt abgezinste Summe. Für die Frau ergeben sich dabei zwei gegenläufige Effekte: Sie gewinnt durch die Umverteilung, weil sie beim Splitting an der höheren Rente des Mannes hälftig beteiligt wird. Sie verliert aber ihren Anspruch auf die Witwenrente. Ob unterm Strich ein Plus oder Minus steht, hängt vor allem von Ehedauer, Einkommensunterschied und Altersabstand ab. Je geringer ihr eigenes Einkommen und je früher geheiratet wurde, desto eher profitiert sie; je größer der Altersunterschied und je später die Heirat, desto stärker rutscht die Rechnung ins Minus. Teils sechsstellige Verluste für Paare Für das Ehepaar als Ganzes bleibt es in allen untersuchten Konstellationen beim Verlust: Der Wegfall der Witwenrente wiegt schwerer als der Umverteilungsgewinn. In keiner der geprüften Kombinationen aus Einkommensunterschied, Altersabstand und Heiratsalter würde ein Paar durch den Wechsel im Endeffekt profitieren. Für ein typisches Paar mit Monatsrenten von 1.400 Euro (Mann) und 850 Euro (Frau) summiert sich der Verlust über den gesamten Lebensverlauf auf rund 26.500 bis 39.100 Euro – je nachdem, wie lange die Ehe dauert. Sechsstellige Verluste entstehen erst bei stark ungleichen Einkommen und großem Altersabstand. Anders sieht es aus, wenn man nur die Frau betrachtet: Für sie kann die Rechnung je nach Konstellation von einem Plus von rund 153.000 Euro bis zu einem Minus von rund 152.000 Euro reichen. Am stärksten profitiert eine Frau, die früh geheiratet hat, kaum eigene Ansprüche aufgebaut hat und etwa gleich alt ist wie ihr Mann. Was sie dabei gewinnt, geht jedoch zulasten des Mannes – und die gemeinsame Haushaltsbilanz bleibt trotzdem negativ. Mehr Einnahmen für die Rentenkasse Spiegelbildlich zu den Verlusten der Paare gewinnt die Rentenversicherung in jedem Fall: Ihre Ersparnis liegt je nach Konstellation zwischen weniger als 1 und rund 31 Prozent der Rentenausgaben für das betrachtete Paar. Für das genannte Beispielpaar läge die Ersparnis der Rentenkasse bei rund 7,5 bis 11,1 Prozent – je nach Heiratsalter. Die Berechnungen unterstellen, dass die Paare ihr Verhalten nicht ändern. Die Autoren weisen aber darauf hin, dass ein neues Recht Anreize verschieben könnte: So dürften mit dem Wechsel zum Rentensplitting mehr Frauen arbeiten oder ihre Arbeit ausweiten, weil die anrechnungsbedingte "implizite Steuer" der Witwenrente wegfiele . Auch Heiratszeitpunkt oder Partnerwahl könnten sich ändern. Präzise beziffern lassen sich die Auswirkungen eines solchen Systemwechsels nicht, die Politik sollte sie in einer etwaigen Reformdiskussion aber mitdenken.