Für Land- und Forstwirte konnte es in den letzten Jahren sehr lukrativ sein, Flächen an einen Energieinvestor zu verpachten. Ein neues Gesetz soll die Einnahmen jetzt begrenzen. Wer in Deutschland Eigentümer einer größeren Fläche ist, konnte in den vergangenen Jahren ziemlich gute Geschäfte machen. Denn durch die Verpachtung der Flächen an Energieinvestoren, vor allem für Windkraftanlagen, war es möglich, hohe Summen zu erwirtschaften. Laut dem Windflächenmarktplatz CaeliWind wurde im Jahr 2023 auf seiner Plattform ein durchschnittlicher Pachtertrag von 8.674 Euro pro Jahr und Hektar auktioniert. Umgerechnet ergibt das dem Portal zufolge Einnahmen zwischen 130.000 und 306.000 Euro pro Windrad und Jahr. An anderer Stelle ist auch von noch höheren Einnahmen zu lesen. In der Regel werden die Pachtverträge für 25 Jahre abgeschlossen. Es handelt sich also für einzelne Landbesitzer um ein Millionengeschäft. Hinter vorgehaltener Hand werden diese Land- und Forstwirte deshalb abschätzig manchmal "Sofabauern" genannt. Neues EEG soll Pachtdeckel einziehen Im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU), das gerade im Bundestag verhandelt wird, soll das grundlegend geändert werden. Ab 2027 soll demnach ein Pachtdeckel für Windenergieanlagen gelten. Denn der Staat zahlt die hohen Pachten aktuell indirekt über die Subventionen, die für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie gezahlt werden, mit. Das treibt die Kosten – und die sollen nach dem Willen der Bundesregierung jetzt sinken. Um die Projektkosten für Windenergieanlagen spürbar zu senken, soll deshalb künftig eine Pachtgrenze von 3,5 Prozent des Jahresumsatzes der Anlage gelten. Ein neues Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (Ffe) im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) kommt zu dem Ergebnis, dass so der Bundeshaushalt bis 2045 um zwischen 13 und 37 Milliarden Euro entlastet werden könnte. Dabei werden die Pachtzahlungen zwar reduziert, bleiben aber nach Berechnungen der Ffe noch attraktiv: Bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent des Jahresumsatzes wären ihren Berechnungen zufolge immer noch jährliche Einnahmen von 24.000 bis 37.000 Euro pro Windkraftanlage möglich. Das ist deutlich weniger als bisher, kann aber über lange Zeiträume immer noch eine gute Einnahmequelle darstellen. Bundestag muss neues Energiegesetz noch beschließen "Es ist nicht Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, über das EEG den Lebensstandard von Flächeneigentümern in Millionenhöhen zu subventionieren. Wenn wir die gleichen Windausbauziele mit deutlich geringeren Förderkosten erreichen können, sollten wir diesen Hebel nutzen", sagt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. Er fordert den Bundestag deshalb auf, den Pachtdeckel im EEG festzuschreiben. Eine Reduktion der Kosten sei auch für "den Erfolg der Energiewende und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung" von großer Bedeutung. Das EEG wurde vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundeskabinett beschlossen, nun muss der Bundestag das Gesetz beschließen. Die Novelle steht unter dem Vorzeichen der Kostenreduktion auch in anderen Bereichen; so soll auch die feste Einspeisevergütung für private Solaranlagen abgeschafft werden . 2025 wurden rund 17 Milliarden Euro an Subventionen für erneuerbare Energien ausgegeben. 2026 dürfte der Betrag ähnlich hoch ausfallen.