Das US-Verteidigungsministerium plant, die Hinrichtung eines verurteilten Massenmörders per Livestream zu übertragen. Der Plan sorgt international für scharfe Reaktionen. Doch es gibt nicht nur Kritik. Die Ankündigung einer öffentlich übertragenen Militärhinrichtung hat sowohl in den USA als auch international kritische Reaktionen ausgelöst. Die US-Armee hat die Hinrichtung des früheren Majors Nidal Hasan auf dem Militärstützpunkt Fort Hood in Texas für den 3. Dezember angesetzt. Das Pentagon erklärte, dass die Exekution durch ein Erschießungskommando per Livestream übertragen werden soll. Hasan war 2013 wegen des Mordes an 13 Menschen und des versuchten Mordes an 32 weiteren bei seinem Angriff auf dem Stützpunkt im Jahr 2009 zum Tode verurteilt worden. Auf Militärstützpunkt: Hegseth will Erschießung öffentlich übertragen lassen Anwälte glaubten, sie sei "hirntot": Hinrichtungsüberlebende geht plötzlich wieder US-Verteidigungsminister Pete Hegseth erklärte ausdrücklich, die Öffentlichkeit solle der Hinrichtung zusehen können. Die Menschen müssten verstehen, dass solche Taten "ernste Konsequenzen" hätten, sagte er dem konservativen Sender Real America's Voice. Die Hinrichtung soll zur gleichen Tageszeit und an demselben Ort stattfinden wie Hasans Angriff 17 Jahre zuvor. Die Ankündigung wirft eine grundsätzliche Frage auf: Darf ein Staat die Hinrichtung eines Menschen zur Schau stellen? "Execution TV?" – scharfe Kritik aus Australien Besonders scharf fällt die Reaktion im australischen Online-Ableger des britischen "Guardian" aus. Kolumnist Paul Daley überschreibt seinen Kommentar mit der Frage "Execution TV?" und bezeichnet den geplanten Livestream als einen "grauenhaften neuen Tiefpunkt". Die Regierung mache aus einer staatlich angeordneten Tötung ein öffentliches Spektakel, lautet der Kern seiner Kritik. Daley richtet sich dabei nicht gegen die Bestrafung Hasans für seine Tat, sondern gegen die öffentliche Inszenierung seines Todes. Die geplante Übertragung steht für ihn exemplarisch für eine politische Kultur, in der die öffentliche Zurschaustellung von Gewalt wieder akzeptabel werde. Kritik auch von Konservativen Die Ablehnung des Vorhabens beschränkt sich jedoch keineswegs auf das liberale oder linke Lager: Kathryn Jean Lopez vom konservativen Magazin "National Review" beginnt ihren Kommentar mit einem unmissverständlichen Urteil: "Das ist widerlich." Der Tod eines Menschen sei "nicht für eine Show da", schreibt sie und fragt, ob die Hinrichtung zur Unterhaltung des Publikums werden solle. Ähnlich argumentiert Alyssa Farah Griffin. Die frühere Mitarbeiterin der ersten Trump-Regierung und heutige Moderatorin von "The View" stellte auf X ausdrücklich klar, dass sie die Todesstrafe unterstütze, "besonders für Terroristen". Einen Livestream einer Hinrichtung halte sie dennoch für "toxisch für die Gesellschaft" und das Zuschauen für "schlecht für die menschliche Seele". Der Streit über die öffentliche Übertragung verläuft damit nicht entlang der üblichen politischen Lagergrenzen. Andere konservative Stimmen setzen dagegen einen anderen Schwerpunkt. Das rechte Medienportal "NewsBusters" wirft großen US-Medien vor, die geplante Übertragung zum eigentlichen Skandal zu erklären, während Hasans Verbrechen und dessen islamistisches Motiv in den Hintergrund rückten. Es gibt auch Befürworter Nicht alle Reaktionen auf die geplante Übertragung sind grundsätzlich ablehnend. Die Nachrichtenagentur AP zitiert die Strafrechtsexpertin Deborah Denno von der Fordham University mit einem anderen Argument: Ein Livestream könne die Todesstrafe transparenter machen und der Öffentlichkeit zeigen, was eine Hinrichtung tatsächlich bedeute. Gerade angesichts der jüngsten Probleme bei der Vollstreckung von Todesurteilen könne dies sinnvoll sein. Denno verweist dabei auf die zuletzt missglückte Hinrichtung im US-Bundesstaat Tennessee an Christa Pike. Aus einem ganz anderen Grund begrüßt auch der christliche Publizist Mark Wingfield die geplante Übertragung. In einem Kommentar für das US-Portal "Baptist News Global" schreibt er, dass er Hegseths Vorhaben ausdrücklich befürworte, obwohl er die Todesstrafe ablehne. Die Öffentlichkeit müsse sehen, wie die Regierung von Donald Trump mit der Todesstrafe umgehe. Während Hegseth mit dem Livestream die Konsequenzen schwerer Verbrechen vor Augen führen will, erhofft sich Wingfield davon das Gegenteil: Die Bilder sollen die Menschen aufrütteln und ihnen die Grausamkeit staatlicher Hinrichtungen bewusst machen. Seine Zustimmung ist damit zugleich scharfe Kritik an der Regierung. Doch nicht jeder Experte hält die öffentliche Übertragung deshalb für eine gute Idee. Elisabeth Semel von der University of California in Berkeley wirft gegenüber AP Fragen nach der Würde des Verurteilten, dem möglichen Publikum und vor allem der Motivation der Regierung auf. Hinzu kommt ein rechtliches Problem: Nach Angaben des Death Penalty Information Center gibt es bislang weder eine Regelung noch einen Präzedenzfall für einen öffentlich zugänglichen Hinrichtungs-Livestream. Wo soll die Hinrichtung übertragen werden? Auf welcher Plattform die Exekution zu sehen sein soll, ist bisher nicht bekannt. Das Technologieportal "The Verge" fragte bei YouTube, Twitch, TikTok und Meta, Rumble und Kick nach, ob sie einen solchen Livestream zulassen würden. Bis zur Veröffentlichung hatte keine der Plattformen geantwortet. Sollte die Übertragung tatsächlich stattfinden, würde sie einen tiefen historischen Einschnitt markieren. Hinrichtungen waren in den USA einst Volksereignisse, verschwanden aber in den 1930er-Jahren weitgehend aus der Öffentlichkeit. Seitdem werden Todesurteile in der Regel unter Ausschluss eines breiten Publikums vollstreckt. Zwar konnten Angehörige der Opfer vereinzelt Hinrichtungen per geschlossener Videoübertragung verfolgen. Ein öffentlich zugänglicher Livestream wäre nach Angaben des Death Penalty Information Center jedoch ein Novum. Die US-Armee selbst hat seit 1961 niemanden mehr hingerichtet. Die letzte Hinrichtung durch ein militärisches Erschießungskommando datiert aus dem Jahr 1945. Ob die Hinrichtung von Nidal Hasan tatsächlich am 3. Dezember vollstreckt wird, ist allerdings noch offen. Hasan könnte das Todesurteil noch vor einem zivilen Bundesgericht anfechten und die Vollstreckung damit erheblich verzögern. Der Militärrechtsexperte Eugene Fidell hält es laut AP sogar für möglich, dass ein solches Verfahren über die Amtszeit der Trump-Regierung hinaus andauert. Dass der Livestream wie angekündigt stattfindet, ist also keineswegs sicher. Ob eine Übertragung rechtlich zulässig ist, könnte ebenfalls noch zum Streitfall werden.