Arbeitsgericht: Warum ein Behinderter auf Mindestlohn in Werkstätten klagt
13,90 Euro Stundenlohn anstelle eines Taschengelds: Eine Mindestlohn-Klage für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt ein Gericht. Dem Kläger geht es ums Prinzip.
Rund 300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für Behinderte. Bislang bekommen sie keinen Mindestlohn, sondern ein Entgelt, das eher ein Taschengeld ist. Dagegen hat ein Mitarbeiter einer solchen Werkstatt im Münsterland vor dem Arbeitsgericht Münster geklagt. Das Verfahren gilt als Musterprozess mit Signalwirkung für ganz Deutschland. Ob es heute eine Entscheidung gibt, ist noch offen.
Wogegen richtet sich die Klage?
Der Kläger ist Jürgen Linnemann. Der 57-Jährige arbeitet seit 40 Jahren bei den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf. Seine Aufgabe ist es, Dokumente aus alten Aktenordnern von Auftragsfirmen einzuscannen und zu digitalisieren. Er arbeitet drei Tage pro Woche und bekommt im Monat knapp 200 Euro ausgezahlt. Er mag seine Arbeit, fordert aber den Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Seiner Überzeugung nach verstoßen die Werkstätten mit der niedrigen Bezahlung gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die UN kritisieren das System der Werkstätten für Behinderte und die Bezahlung als diskriminierend und haben Deutschland dafür gerügt.
Was sagen die Werkstätten zu den Vorwürfen?
Die Leitung der Freckenhorster Werkstätten weist Vorwürfe wie Ausbeutung weit von sich. Ansgar Seidel, Geschäftsführer und Vorstandssprecher des Caritasverbandes im Kreisdekanat Warendorf, sagt, er sei froh, dass das Thema durch das Verfahren in die Öffentlichkeit komme. Die Werkstätten würden sich wünschen, dass die Entgelte „transparenter und wertschätzender“ geregelt würden. Für eine Reform sei die Politik gefragt, Vorschläge lägen schon lange vor.
Was würde der Mindestlohn für die Werkstätten bedeuten?
Die Freckenhorster Werkstätten mit ihren 1.300 Beschäftigten an verschiedenen Standorten müssten dann laut Geschäftsführung 30 Millionen Euro an die Beschäftigten zahlen. Das sei nicht zu stemmen, sagt Seidel. Im Übrigen seien die Freckenhorster Werkstätten als Wohlfahrtsverband in Trägerschaft der Caritas auf das Gemeinwohl orientiert. Darum stehe auch nicht der finanzielle Gewinn im Vordergrund, sondern dass sich die Mitarbeitenden wohlfühlen, einen Platz im Arbeitsleben und Struktur darin finden oder Rehabilitationsmöglichkeiten bekommen.
Was unterscheidet die Werkstätten vom allgemeinen Arbeitsmarkt?
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) stehen die Einrichtungen allen Menschen mit Behinderung offen, die nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Jeder Mensch mit Behinderung soll dort eine Tätigkeit finden, die für ihn und seine Ansprüche passt, so die BAG WfbM.
Derzeit haben rund 75 Prozent der Werkstattbeschäftigten eine geistige, etwa 21 Prozent eine psychische Behinderung und etwa 4 Prozent eine rein körperliche Behinderung. Die Werkstätten seien dabei in vielen Bereichen tätig, etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Montagearbeiten, der Produktion oder gemeindenahen Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftsbau.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Arbeitsgericht könnte am Donnerstag entscheiden, ob die Klage von Jürgen Linnemann abgewiesen oder ihr stattgegeben wird. Es ist aber auch möglich, dass die Richterin weitere Verhandlungen einplant. Dann gäbe es neue Termine.
Dabei dürfte es vor allem darum gehen, ob Mitarbeitende in den Werkstätten für Behinderte als Arbeitnehmer oder nur als arbeitnehmerähnlich einzustufen sind. Falls Jürgen Linnemann mit seiner Klage scheitert, will er auf jeden Fall weiter streiten und vor das Landesarbeitsgericht in Hamm ziehen. Er sagt, er habe einen Stein ins Rollen gebracht, den man jetzt nicht mehr aufhalten könne.