Mit Spannung blickt die Bundesrepublik auf die anstehende Rentenreform. Der Streit über die Frührente scheint noch nicht beigelegt zu sein. Thorsten Frei bringt eine neue Idee ins Spiel. Fast unbemerkt deutete sich am Sonntagabend in der ARD ein erster, vorsichtiger Kompromiss im Streit über die Rentenreform an. Die beiden Fraktionschefs, Matthias Miersch (SPD) und Thorsten Frei (CDU), sprachen in der Sendung "Caren Miosga" zwar größtenteils über den aktuellen Koalitionskrach und den Weg zurück in die Regierungsarbeit, bekräftigten aber, eine Reform auf den Weg bringen zu wollen. Frei betonte erneut die Unionsposition, dass man einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der abschlagsfreien Frührente zeitnah erwarte. Aber er zeigte auch einen möglichen Kompromiss auf: So könne man klären, ob man in Zukunft anders definiere, was alles als Beitragsjahr zählt. Am Dienstag berichtete auch die "Bild", dass in Unionskreisen über diese Idee gesprochen werde. "Das wäre ein ernsthaftes Entgegenkommen zur SPD", sagte ein Unionsmann der Zeitung. Die SPD hingegen hält dies nicht für den besten Weg. Das Argument der Union lautet: Damit würde man an der abschlagsfreien Frührente für besonders langjährig Versicherte grundsätzlich festhalten – sie stünde aber weniger Menschen als bisher zu. "Arbeitsjahre statt Beitragsjahre" als Kompromiss für "Rente mit 63" In der Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte schaltete sich ebenfalls die Vorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann von der CDU ein und sprach scih für eine Beschränkung der Versicherungszeit auf Arbeitsjahre aus. "Was uns zurzeit am meisten stört (...), ist die Tatsache, (...) dass es um diejenigen geht, die Beitragsjahre angehäuft haben", sagte Connemann im Sender WELT TV über die Problematik bei der "Rente mit 63". "Arbeitsjahre statt Beitragsjahre wäre ein gangbarer Weg" – allerdings erst nach einem Kabinettsbeschluss zur Rentenreform bei folgenden parlamentarischen Verhandlungen. Wer bekommt die abschlagsfreie Frührente? Um die "Rente mit 63" in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte bisher folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen. Sie müssen mindestens 64 Jahre alt sein – und ab Jahrgang 1964 mindestens 65 Jahre alt. Ob man diese Voraussetzungen erfüllt, erfahren Versicherte in der ausführlichen Rentenauskunft , die Versicherte nach Vollendung des 55. Lebensjahres alle drei Jahre automatisch erhalten, sofern die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Um auf die 45 Beitragsjahre zu kommen, zählen aber nicht nur die Zeiten, in denen man einen Job hatte und Rentenbeiträge gezahlt hat. Neben den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsjahren werden auch noch andere Zeiten auf die Versicherungszeiten angerechnet – auch wenn in dieser Zeit keine Rentenbeiträge gezahlt wurden. Diese Zeiten zählen zur Wartezeit. So können Versicherte ihre Beitragsjahre – auch nachträglich – aufbessern . Zu den Wartezeiten gehören: Zeiten, in denen Versicherte angestellt waren und daher verpflichtend Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, Zeiten, in denen sie als Selbstständiger oder Freiberufler freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben (unter Bedingungen), Monate, in denen sie Krankengeld , Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen haben (nur unter bestimmten Voraussetzungen), Zeiten, in denen sie Minijobber waren und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen (andernfalls gelten diese Zeiten nur anteilig), Kindererziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag eines Kindes, Zeiten, in denen sie Angehörige nicht erwerbsmäßig zu Hause gepflegt haben, Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes. Es werden auch sogenannte Ersatzzeiten anerkannt, wie etwa Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR . Vor allem Frauen profitieren von Wartezeiten für die "Rente mit 63" Die wichtigste Wartezeit ist, wie aus den Statistiken der Rentenversicherung hervorgeht, die anrechenbare Kindererziehungszeit. Von den 21,5 Millionen Rentnern, die 2025 eine gesetzliche Rente erhalten haben, wurden auf insgesamt zehn Millionen Renten Kindererziehungszeiten angerechnet. 98 Prozent der Kindererziehungszeiten werden auf die Renten von Frauen angerechnet. Im Schnitt erhielten diese 190 Euro brutto als Extrarente, die nur aus den Kindererziehungszeiten stammte. Wie viele Menschen nur wegen dieser zusätzlich anrechenbaren Zeiten auf die 45 Beitragsjahre kommen, wird von der Rentenversicherung nicht regelmäßig statistisch erfasst. Es gibt aber immer wieder Untersuchungen dazu. Eine davon wurde 2018 publiziert, damals im Hinblick auf eine Reform im Jahr 2014, die die möglichen Anrechnungszeiten für die 45 Beitragsjahre auf das heutige Niveau ausgeweitet hat. Untersucht wurde, wie viele Menschen 2016 Anspruch auf die Frührente hatten, die vor der Reform von 2014 leer ausgegangen wären. Mehrheit der Männer kommt auf 45 Beitragsjahre bei Rente mit 63 Dabei kam heraus, dass von den Neurentnern des Jahres 2016 rund 53 Prozent der Frührentner allein durch ihre Erwerbstätigkeit auf 45 Beitragsjahre kamen. Die Mehrheit davon waren Männer. Durch die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten kamen also vor allem Frauen auf 45 Beitragsjahre – insgesamt profitierten davon 23 Prozent der Neurentner im Jahr 2016. 16 Prozent der Neurentner 2016 hatten durch die Anrechnung von Zeiten in der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre erreicht. Dass vor allem Frauen betroffen wären, kritisiert auch die Rentenexpertin des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln , Ruth Schüler. "Schon heute – mit der jetzigen Regelung – profitieren Männer stärker von der Möglichkeit, eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu beziehen", sagte Schüler den Funke Medien. "Werden Pflege- und Erziehungszeiten nicht mehr angerechnet, erreichen vor allem weniger Frauen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie vorzeitige Rente." Idee der Union würde Zahl der Frührentner wohl eindämmen Die Auswertung zeigt, dass eine Reform der Rente mit 63 , die nur noch für Personen mit 45 Arbeitsjahren möglich wäre, vor allem für Frauen große Nachteile hätte. Die heute anrechenbaren Kindererziehungs- und Pflegezeiten sind für Frührentnerinnen sehr oft ausschlaggebend. Auch der Wegfall der Anrechenbarkeit von Phasen der Arbeitslosigkeit würde mutmaßlich eine große Gruppe von der Frührente ausschließen. Die anderen anrechenbaren Zeiten (Krankheit, Minijobs, Wehr- und Zivildienst) ließen sich leichter streichen, da sie für den Großteil der Frührentner nicht den entscheidenden Unterschied ausmachen. Die Idee der Union würde also die Zahl der Frührentner wahrscheinlich stark reduzieren – aber sie würde wohl eine Debatte darüber auslösen, ob damit wirklich ein gerechtes System entsteht. So äußerte sich auch Fraktionsvize Dagmar Schmidt von der SPD in der "Bild": "Die Rente nach 45 Versicherungsjahren ist Ausdruck von Respekt vor Lebensleistung. Dazu gehören für die SPD ausdrücklich auch Kindererziehungszeiten, die einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft darstellen."