Urteil zu Berliner Wahlpannen am 16.11.
Am 16.11. wissen Berlinerinnen und Berliner, ob sie noch einmal zur Wahlurne müssen! Dann soll das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Wahlwiederholung verkündet werden.
Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen müsste dann bis Mitte Februar erfolgen, weil eine Frist von höchstens 90 Tagen ab dem Urteil gilt.