Bushido scheitert mit Verfassungsklage gegen Indizierung
Mehr als sieben Jahre, nachdem das Album „Sonny Black“ von Bushido als jugendgefährdend auf den Index gesetzt wurde, ist der Rapper auch mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert.
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Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidung an.