Krems: Verlegung von Josef F. in Normalvollzug vor Rechtskraft
Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai ausgesprochene bedingte Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef F. aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug einbringen. Behördensprecher Franz Hütter teilte dies am Montag auf APA-Anfrage mit. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird demnach am (morgigen) Dienstag rechtskräftig.