Sachsen-Anhalt: Gekündigte Lehrerin kann in den Schuldienst zurückkehren
Eine Lehrerin, die vom Land gekündigt worden war, weil sie keine Stunde Mehrarbeit leisten wollte, kann in den Schuldienst zurückkehren. Das hat das Amtsgericht Stendal in einem Vergleich vorgeschlagen.