Regierung einigt sich auf einfachere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen
Bisher sind zwei psychologische Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung nötig, wenn man seinen Vornamen oder den Geschlechtseintrag ändern will. Bald soll eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt genügen.