Urteil zu Legastheniker-Benotung: »Zeugnisbemerkungen müssen gar nicht abschreckend sein«
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Legastheniker nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Behinderte. Tanja Scherle, Vorsitzende des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie, erklärt, was das Urteil in der Praxis bedeutet.